Der "Autolehrling" musste das vollendete Alter von 21 Jahren nachweisen und vor dem für die Dampfmaschinen zuständigen Chefingenieur des Pariser Departements eine praktische Prüfung ablegen.
Er hatte zu beweisen, dass er das Fahrzeug in Gang setzen und insbesonders auch anhalten konnte. Er musste auch zeigen, dass er das fahrende Automobil im damals bereits vorgeschriebenen Rechtsverkehr beherrschte und in der Lage war, leichte Pannen auf der Landstrasse selbst zu beheben.
1899 wurden die Pariser Führerbescheinigungen durch ein Regierungsdekret im ganzen Land gültig. Im selben Jahr überschritt Jenatzy in seinem gleichnamigen Auto die 100km/h Grenze.
Der Fahrprüfung wurde Präfekturen übertragen und die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf 20km/h in Ortschaften und 30km/h auf den Landstrassen begrenzt. Die Entwicklung des Automobils und des Autosports sowie die zunehmende Anzahl von Verkehrsunfällen veranlassten die Behörden schrittweise zu strengeren Reglementierungen des Strassenverkehrs. Ende 1922 wurden eine Sonderpolizei für den Automobilverkehr und ein landeseinheitlicher Führerschein geschaffen. Die bis dahin nur praktische Prüfung wurde ab 1923 durch eine theoretische Prüfung über die Strassenverkehrsregeln ergänzt. Erst 1954 wurden die verschiedenen Führerscheinklassen eingeführt und das Prüfungsalter auf 18 Jahre gesenkt